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Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde Poing

Das aktuelle Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde Poing tritt ab Montag, den 22.06.2020 in Kraft.

 

Wir weisen besonders darauf hin, dass ab 22.06.2020 auf Grund der aufgehobenen maximalen Personenanzahl zwei gesonderte Eingänge zu den Sporträumen genutzt werden müssen.

Haupteingang: Multifunktionsraum und Halle A sowie Westeingang: Halle B/C und Kraftraum.

Der Zugang zu den Hallen B/C folgt über den Turnschuhgang.

Der Zugang zum Kraftraum erfolgt über die Tribüne und die Damenumkleide der Halle C.

Auf dem Weg zu den Sportbereichen ist folgendes weiterhin zu beachten:

– Gruppenbildung ist zu vermeiden.

– Der Mindestabstand von 1,5 m ist zwingend einzuhalten.

– Das Bedecken von Mund und Nase ist Pflicht.

Des Weiteren weisen wir Sie daraufhin, dass ab Montag, den 22.06.2020 sich die maximale Anzahl der Teilnehmer nach der tatsächlich zur Verfügung stehenden Raumgröße und der vorhandenen Lüftungsmöglichkeit richtet. Der Mindestabstand von 1,5 Meter muss jederzeit eingehalten werden.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien ergibt sich eine Fläche von 9 m² pro Person.

Die von der Gemeinde festgelegten Personengrenze entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Schutz- und Hygienekonzept- siehe Anlage.

Bitte achten Sie darauf, dass sich nur aktive Sportler im Bereich der Dreifachturnhalle, Multifunktions- und Kraftraum aufhalten.

Zuschauer sind nicht zugelassen. Eltern und Abholer werden angewiesen, außerhalb des Gebäudes zu warten.

Alle Punkte des Schutz- und Hygienekonzept, müssen bei Nutzung der gemeindlichen Liegenschaften strikt eingehalten werden.